Elterninfo zu Schuljahresbeginn
Familienklasse
Schulanmeldung
Die Schulanmeldung findet im Frühjahr, März oder April, statt.
Im Verlauf der Schulanmeldung nehmen die anzumeldenden Kinder in einer Kleingruppe an Sprachspielen teil. Diese helfen den Sprachstand der Kinder zu ermitteln.
Kinder, bei denen im Rahmen des Schulaufnahmeverfahrens festgestellt wird, dass
sie nicht über die für den Schulbesuch erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse
verfügen, sind verpflichtet in dem Schuljahr, das dem Beginn der Schulpflicht
vorausgeht, einen schulischen Sprachkurs zur Vorbereitung auf den Schulanfang
(Vorlaufkurs) zu besuchen (§ 58 Abs. 5 HSchG). Diese Verpflichtung besteht
erstmalig für Kinder, die zum 1. August 2022 schulpflichtig wurden und schließt
Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger mit ein. Dies ist unabhängig davon
sicherzustellen, ob ein Kind zur regulären Schulanmeldung oder unterjährig
vorgestellt wird.
Aus sprachlichen Gründen zurückgestellte schulpflichtige Kinder sind zum Besuch
eines schulischen Sprachkurses verpflichtet. Wird kein schulischer Sprachkurs und
keine Vorklasse angeboten, so gilt der Besuch einer Intensivklasse als gleichwertige
Maßnahme (§ 53 Abs. 4 VOGSV). Insbesondere für Seiteneinsteigerinnen und
Seiteneinsteiger, die erst unterjährig in einen Vorlaufkurs eingetreten sind und bei
Eintritt der Schulpflicht noch keine hinreichenden Deutschkenntnisse für den Besuch
einer ersten Klasse aufweisen, ist die Deutschförderung im Rahmen einer
Intensivklasse die zu präferierende Maßnahme.